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Finanzamt kassiert Umsatzsteuer für private eBay Verkäufe

Donnerstag, den 27. Januar 2011 (Harald Büring)

Wer private Verkäufe über die Online-Auktionsplattform eBay tätigt, kann eine böse Überraschung erleben. Das Finanzamt fordert von ihm eine deftige Nachzahlung von Umsatzsteuer. Wann Sie mit einer solchen Überraschung rechnen müssen.

© bilderbox - Fotolia.com

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Normalerweise haben Privatleute wenig mit dem Abführen von Umsatzsteuer an den Fiskus zu tun. Als privater eBay-Nutzer sollten Sie jedoch aufpassen: Soweit Sie dort zu viel verkaufen, sieht der Fiskus Sie plötzlich als Unternehmer an und fordert von Ihnen Umsatzsteuer. Ihm ist es dabei völlig gleichgültig, dass Sie damit nicht gerechnet haben und infolgedessen dem Käufer keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg reicht dafür eine “intensive” und “nachhaltige” Verkaufstätigkeit bei e-Bay aus. Diese haben die Richter im zugrundeliegenden Fall bejaht. Dort hatte ein eBay Kunde  über einen Zeitraum von ungefähr 3 1/2 Jahren  1.200 Verkäufe über diese Internet-Plattform  abgewickelt. Mal sehen, wie es weitergeht. Die Finanzrichter haben nämlich in ihrem Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet: Az. 1 K 3016/08 .


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