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Erhöhung der Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer

Freitag, den 24. Dezember 2010 (Harald Büring)

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist für das Jahr 2011 geringfügig erhöht worden. Dieser Tropfen auf den heißen Stein sollte kein Grund für Bequemlichkeit bei der Steuererklärung sein.

© Sascha Bergmann - Fotolia.com

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Bei der Abgabe einer Steuererklärung durch einen Arbeitnehmer wird automatisch ein Pauschbetrag als Werbungskosten berücksichtigt. Das gilt auch dann, soweit der Mitarbeiter überhaupt keine Werbungskosten eingetragen hat. Derzeit beträgt die Höhe dieser Pauschale 920,- Euro im Kalenderjahr. Diese Pauschale ist ab dem 01.01.2011 etwas höher. Sie beträgt dann 1.000,- Euro im Kalenderjahr.

Dies sollte Sie als Arbeitnehmer nicht davon abhalten lassen, alle Ihre berufsbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten zu veranschlagen und fleißig Quittungen zu sammeln. Hier kommt oft mehr zusammen, als Sie denken. Das Finanzamt erkennt nämlich sehr viele Ausgaben als Werbungskosten an. Die Bandbreite reicht von der Entfernungspauschale für Pendler, über die Ausgaben fürs häusliche Arbeitszimmer, für Sprachkurse und Fachbücher bis zu Schäden durch wetterbedingte Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.

Insbesondere bei der Entfernungspauschale sollten Steuerzahler nicht schummeln, sondern wahrheitsgemäße Angaben  machen. Die Finanzämter können die eingetragene Kilometerzahl zwischen Wohnung und Arbeitsstelle leicht überprüfen und machen auch eifrigen Gebrauch davon.


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