Was sich 2011 ändert.
Montag, den 29. November 2010 (Bastian Stein)Mit dem Jahressteuergesetz 2010 treten wichtige Änderungen für nächstes Jahr in Kraft. Hier sind einige Beispiele für die geplanten Änderungen.
Terrorangst hin, Terrorangst her, der große Zugriff auf unsere Daten findet 2011 nicht im Namen der inneren Sicherheit, sondern im Bereich des Steuerwesens statt. Viele der Änderung, die mit dem Jahressteuergesetz 2010 ab nächstem Jahr in Kraft treten, erhöhen die Überprüfung und Kontrolle der Steuerpflichtigen durch den Staat. Hier sind einige der geplanten Änderungen.
Beispiel Freistellungsaufträge: ab 2011 muss bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages die Steueridentifikationsnummer mit angegeben werden. Wer das nicht tut, ist mit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen Abgeltung steuerpflichtig, ungeachtet des Sparerpauschbetrags.
Auch bei Schenkungen wird die Kontrolle verschärft. Hierbei werden die Banken mit eingespannt. Sie müssen ab nächstem Jahr die Schenker nach den persönlichen Daten und der Steueridentifikationsnummer fragen. Verweigert oder versäumt der Schenker dies, muss die Bank die Schenkung als steuerpflichtigen Verkauf behandeln.
Schnell unterlaufenden hat der Gesetzgeber auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 33/07) zu den Erstattungszinsen. Nach diesem Urteil muss der Staat Steuerpflichtigen Zinsen erstatten, falls das Finanzamt sich bei Steuererstattungen zu langer Zeit lässt. Diese Zinsen wiederum haben nicht der Steuerpflicht zu unterliegen. Unterliegen sie ab 2011 eben doch, dank einer Änderung im Jahressteuergesetz 2010.
Auch im Bereich private Spekulationsgeschäfte gibt es Neuerungen. So sind Gewinne beim Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs zwar nicht mehr steuerpflichtig, aber sie mindern dementsprechend nicht mehr andere steuerpflichtige Gewinne, sollten durch solche Spekulationen Verluste auftreten.
Eine gute Nachricht wartet allerdings auf alle Nutzer eines heimischen Arbeitszimmers. Hier hat das Bundesverfassungsgericht. Unumstößliche Fakten geschaffen und revidierten ein Gesetz, nach dem heimische Arbeitszimmer nicht länger als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Steuerzahler können ihr häusliches Arbeitszimmer rückwirkend zum 1. Januar 2007 mit bis zu 1250 Euro absetzen, wenn das Heimbüro Mittelpunkt der Berufstätigkeit ist. Es ist sogar noch mehr absetzbar, wenn das Arbeitszimmer einzig und allein als Proberaum für Musiker genutzt wird.
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