RIP: Die Lohnsteuerkarte (1925-2011)
Donnerstag, den 16. September 2010 (Bastian Stein)Die Lohnsteuerkarte wird nach fast 90 Jahren abgeschafft und 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ein Stück Steuergeschichte geht zu Ende, und Gleichzeitig hat der Fortschritt einen neuen Meilenstein gesetzt. Wir verabschieden uns dieses Jahr von der Lohnsteuerkarte, leider nur der Gedruckten. Die Steuer bleibt natürlich erhalten und ist –wie der Tod- immer sicher. Die Lohnsteuerkarte aus Karton wurde durch das E-Governance mit einem Verfahren namens „ELStAM“ (s.u.) zur Strecke gebracht. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab 2012 in rein elektronischer Form durch die Arbeitgeber bereitgestellt. Werden wir sie vermissen? Ein wenig sicherlich, aber ganz ehrlich – es lebt sich doch erheblich leichter, ohne dauernd seiner Steuerkarte hinterherzujagen, oder?
In der Zwischenzeit, also 2011, gelten Übergangsregelungen. Der Gesetzgeber hat sich folgendes einfallen lassen:
· Diesen Herbst (2010) wird keine neue Lohnsteuerkarte für 2011 ausgestellt. Stattdessen behält die Karte für 2010 ihre Gültigkeit auch für 2011 mit allen Eintragungen, wie etwa zur Steuerklasse oder den Freibeträgen. Arbeitgeber bewahren die Karte auch für 2011 auf. Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 wechselt von den Gemeinden auf die Wohnsitzfinanzämter. Änderungen, wie etwa die Steuerklasse, müssen ab 01.01.2011 also bei den Finanzämtern angegeben werden. So weit, so gut.
· Hat die Gemeinde für das Kalenderjahr 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt – beispielsweise bei einem Berufsneueinsteiger – oder ist die Karte für 2010 verlorengegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden, kann der Bürger beim örtlichen Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für 2011 erhalten.
· Beginnen sie als lediger Arbeitnehmer im Übergangszeitraum ein erstes Ausbildungsdienstverhältnis, was ist dann zu tun? In dem Fall kann der Arbeitgeber auf die Vorlage dieser Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln.
Der Abschied von der Lohnsteuerkarte wird uns leicht gemacht. Die Lohnsteuerkarte ist tot, es leben die „Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale“ (ELStAM)? Naja, zumindest semantisch wird doch ein wenig Trauer überleben.
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