Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Einspruch   Ι   Steuerbescheid

Einspruch und Verböserung

Mittwoch, den 27. August 2008 (Harald Büring)

Wenn Sie gegen Ihren Steuerbescheid einen Einspruch einlegen, kann Ihnen normalerweise wenig passieren. Sie müssen allerdings dann aufpassen, wenn Sie einen Verböserungshinweis erhalten.

Im Falle eines Einspruches darf das Finanzamt nicht nur Ihren Einspruch zurückweisen, sondern den Steuerbescheid auch zu Ihrem Nachteil ändern. Dies darf es jedoch nicht überraschend tun. Es muss Ihnen vorher einen sogenannten Verböserungshinweis zukommen lassen. In diesem Schreiben muss es Ihnen genau angeben, inwieweit es den Steuerbescheid zu Ihren Lasten ändern möchte. Es muss Ihnen darüber hinaus auch näher begründen, weshalb es die Änderungen vornehmen will. Selbstverständlich muss Ihnen auch Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt werden. Das Finanzamt muss übrigens den Verböserungshinweis Ihnen persönlich zuschicken. Es reicht nicht aus, wenn es diesen nur in einem Schriftsatz erteilt, den es an das Finanzgericht schickt. Sofern das Finanzamt sich nicht daran hält, brauchen Sie sich das nicht gefallen zu lassen. Sie sollten dagegen rechtlich vorgehen.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Unterstützung von Geschwistern
  2. Elterngeld



Einen Kommentar schreiben