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Einkommensgrenze beim Kindergeld und Verfassung

Sonntag, den 15. August 2010 (Harald Büring)

Darf bereits ein geringfügiges Überschreiten der Verdienstgrenze durch das volljährige Kind dazu führen, dass der Anspruch der Eltern auf den Bezug von Kindergeld völlig wegfällt?

© Pixel - Fotolia.com

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Eltern volljähriger Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, können noch Kindergeld beziehen. Hierfür darf es allerdings nicht zu alt sein und darüber hinaus auch nicht zuviel verdienen. Wird die Einkommensgrenze durch das jobbende Kind auch nur um wenige Cent überschritten, hat das für die Eltern einschneidende Folgen. In diesem Fall fällt das gesamte Kindergeld weg. Schuld daran ist der Gesetzgeber, der diese Rechtsfolge im Einkommenssteuergesetz zwingend vorschreibt.

Dies wollte sich ein Ehepaar nicht gefallen lassen, dessen Sohn die Verdienstgrenze um 4,34 Euro überschritten hatte. Sie zogen vor Gericht – hatten damit aber kein Erfolg. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes nahmen ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung ihrer Klage durch den Bundesfinanzhof nicht einmal zur Entscheidung an.

Sie begründeten das damit, dass der völlige Wegfall des Kindergeldes auch bei einem geringfügig zu hohen Verdienst nicht verfassungswidrig ist. Durch die derzeitige Vorschrift in Form einer Freigrenze wird das Existenzminimum des Einzelnen genügend geschützt. Der Gesetzgeber braucht hierfür keinen Freibetrag einzuführen, bei dem das Kindergeld nur um den übersteigenden Betrag gekürzt würde. Er hat hierfür einen weiteren Ermessensspielraum. Das Aktenzeichen dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lautet 2 BvR 2122/09.


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