Arbeitszimmer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und Solidaritätszuschlag
Samstag, den 31. Juli 2010 (Harald Büring)Erklärt das Bundesverfassungsgericht jetzt auch den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Einschränkungen bei der Entfernungspauschale (Az. u.a. 2 BvL 1/07) und vorgestern beim häuslichen Arbeitszimmer (Az. 2 BvL 13/09) für verfassungswidrig erklärt hat, könnte das auch das Ende des Solidaritätszuschlages bedeuten. Auch hier hat ein Finanzgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gehabt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines Vorlagebeschliusses vorgelegt.
Denn es ist sehr fragwürdig, ob der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe über einen so langen Zeitraum von fast 20 Jahren – und somit dauerhaft – erhoben werden darf. Zu bedenken ist, dass er ursprünglich wegen der Wiedervereinigung eingeführt worden ist und nicht um irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahlers wird immer mehr klar, dass der Solidaritätszuschlag endlich abgeschafft werden muss.
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