Entlastungsbetrag für alleinerziehende Eltern im Wechsel
Mittwoch, den 28. Juli 2010 (Harald Büring)Können Eltern, die nach ihrer Trennung das Kind wechselweise betreuen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten?
Nach der Trennung der Eltern nimmt häufig ein Elternteil das Kind in seine Wohnung auf- an ihm bleiben erst einmal die Kosten für Kost und Logis hängen. Aufgrund dessen steht hier dem alleinerziehenden Elternteil ein Entlastungsbetrag zu, der von den Einkünften abgezogen wird.
Was ist aber bei Eltern, die die ihr Kind wechselweise in ihren Haushalt aufnehmen? Auch hier kann nur ein Elternteil den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für sich in Anspruch nehmen – und nicht beide Eltern gemeinsam. Wer das ist, darüber können sich normalerweise die Eltern einigen. Soweit sie dazu in der Lage sind, brauchen sie sich hier nicht von der Familienkasse bevormunden zu lassen. Ansonsten erhält ihn das Elternteil, an welches das Kindergeld ausbezahlt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet III R 79/08.
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