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Steuerhinterziehung durch Schweigen

Montag, den 26. Juli 2010 (Harald Büring)

Muss ein Steuerzahler das Finanzamt auf seine Fehler bei der Bearbeitung der Steuererklärung aufmerksam machen?

© fotofrank - Fotolia.com

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Als Steuerzahler dürfen Sie dem Finanzamt nicht einfach ihre Einkünfte verschweigen, sondern müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig in Ihrer Steuererklärung angeben. Sonst begehen Sie eine Steuerhinterziehung.

Anders ist das aber, soweit dem Sachbearbeiter bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ein Fehler unterläuft. Erkennen Sie dies, so brauchen Sie den Fiskus normalerweise nicht darauf aufmerksam zu machen- und können die Steuererstattung kassieren. Dies hat das das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 5 K 531/06.

Dies gilt allerdings nicht, soweit der Fehler des Sachbearbeiters auf Ihren unzureichenden Angaben beruht. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt beim Finanzamt melden. Im Zweifel sollten Sie vorsichtig sein und sich beraten lassen – damit Sie keinen unnötigen Ärger mit dem Fiskus bekommen.

Die Entscheidung des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII B 41/10 anhängig.


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