Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Einkommensteuer   Ι   Finanzamt   Ι   Pendlerpauschale   Ι   Steuerbescheid

Fehlerhafte Berechnung von Pendlerpauschale durch Finanzamt

Freitag, den 23. Juli 2010 (Harald Büring)

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seiner Arbeitsstelle fährt, sollte sich seinen Steuerbescheid sehr gründlich durchlesen.

© Pixel - Fotolia.com

© Pixel - Fotolia.com

Wer mit Bus und Bahn zur Arbeit fährt, kann für sich ebenfalls die Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – in Anspruch nehmen. Allerdings ist diese – im Gegensatz zu einem Autofahrer – auf einen Höchstbetrag von 4.500,- € im Kalenderjahr beschränkt.  Bei der Anwendung dieses Höchstbetrages kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Dies gilt vor allem dann, soweit die innerhalb eines Kalenderjahres zurückgelegten Strecken eine unterschiedliche Länge aufweisen.

Schuld daran ist ein Mangel bei der Programmmierung der Software der Finanzverwaltung, der angeblich nicht sofort behoben werden kann. Dadurch wird unzulässigerweise der Jahreshöchstbetrag zu Lasten der betroffenen Pendler in Tageshöchstsätze umgewandelt. Dies ist nicht erlaubt, weil das Gesetz nicht diese Begrenzungen vorsieht.

Wer davon betroffen ist, sollte gegen seinen Steuerbescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie diesem im Zweifel lieber einlegen. Zurücknehmen können Sie ihn immer noch – und das ohne Kostenrisiko.

Nähere Informationen finden Sie hierzu in einer Pressemitteilung des Lohnsteuerhilfevereins der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., die Sie im Internetauftritt dieser Organisation aufrufen können.

Wer durch seine Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln höhere Fahrtkosten als die Entfernungspauschale hat, kann diese selbstveständlich ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Neuregelung der Pendlerpauschale – Bundesverfassungsgericht kippt Einschränkungen bei der Pendlerpauschale rückwirkend
  2. Pendlerpauschale – Berechnung des Steuervorteils
  3. Steuerbescheide und ihre Tücken
  4. Wehren gegen untätiges Finanzamt
  5. Neuigkeiten bei der Entfernungspauschale
  6. Abzug von haushaltsnahen Hilfen
  7. Verkehrsunfall und Finanzamt

2 Reaktionen zu “Fehlerhafte Berechnung von Pendlerpauschale durch Finanzamt”
  1. Dennis Farin

    Glück gehabt, bisher habe ich nur Steuerpflichtige die mit dem PKW zur Arbeit fahren und somit nur die klassische Kilometerpauschale geltend machen können.

  2. Volker Lang

    Hab gerade den Bescheid vom FA erhalten. Keine Fehler gemacht beim Ausfüllen wie mir mitgeteilt wurde. Ich bekomme aber nur knapp 200,- ausbezahlt, und dass obwohl ich 30 km als einfache Entfernung zur Arbeit angegeben habe. Das Ganze bei 230 Arbeitstagen. Das kann doch nicht sein, dass dann so wenig dabei rauskommt. Für was mach ich mir eigentlich dann den ganzen Stress?



Einen Kommentar schreiben