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Solidaritätszuschlag

Erhöhung von Solidaritätszuschlag

Mittwoch, den 21. Juli 2010 (Harald Büring)

Plant die Regierung eine Erhöhung des Solidaritätszuschlages?

© Marvin Gerste - Fotolia.comObwohl die Verfassungsmäßigkeit des vor über 15 Jahren eingeführten Solidaritätszuschlages zweifelhaft ist und aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Finanzgerichtes Niedersachen vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sieht darin das Bundesfinanzministerium eine lukrative Einnahmequelle. Es erwägt eine eine kräftige Erhöhung des Solis. Die Steuerpflichtigen sollen fast das Doppelte zahlen. Der Solidaritätszuschlag soll von 5,5% auf 8,0% der anfallenden Einkommenssteuer erhöht werden.

Ob der Solidaritätszuschlag tatsächlich erhöht wird, ist mehr als fragwürdig. Dieses Vorhaben ist auch innerhalb der Koalition umstritten und wird von dort von vielen Politikern abgelehnt. Und das zu Recht. Es ist nämlich zu befürchten, dass das Geld zu anderen Zwecken dient- etwa zur Sanierung des Gesundheitssystems. Von daher bleibt zu hoffen, dass sich dieser Vorschlag beim Sparpaket nicht durchsetzt.


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