Kindergeld und Eltern als Chauffeur
Mittwoch, den 30. Juni 2010 (Harald Büring)Werden Fahrtkosten des Kindes zur Ausbildungsstelle auch bei der Betätigung der Eltern als Chauffeur bei den Einkünften und Bezügen des Kindes einkommensmindernd berücksichtigt?
Für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden, gibt es nur bis zu
einer bestimmten Einkommensgrenze von 8.004,- Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 Kindergeld.Diese ist oft kaum einzuhalten.
Einkommensmindernd können sich jedoch neben anderen ausbildungsbezogenen Ausgaben die Fahrtkosten von der Wohnung zur Ausbildungsstelle oder auch die Aufwendungen für Familienheimfahrten auswirken.
Das gilt allerdings nicht, soweit die Eltern dafür ihr vollgetanktes Auto zur Verfügung stellen beziehungsweise Sie sich als Eltern selbst ans Steuer setzen und Ihr Kind abholen. Denn hier hat das Kind ja gar keine Kosten zu bestreiten. Dies sollten Sie berücksichtigen, soweit Ihr Kind bei seiner Jobberei neben der Ausbildung oder dem Studium ein gutes Einkommen erzielt.
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