Absetzbarkeit von Sachspenden
Sonntag, den 27. Juni 2010 (Harald Büring)Können neben Geldspenden auch Sachspenden an wohltätige Organisationen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden?
Spenden an gemeinnützige und mildtätige Organisationen lohnen sich auch in steuerlicher Hinsicht, weil der Fiskus sie bis zu einer Höchstgrenze von 20% Ihres erzielten Jahreseinkommens vollständig als Sonderausgaben anerkennt.
Wichtig ist dabei, dass die jeweilige Institution wirklich förderungswürdig ist. Das können Sie aber dadurch überprüfen, dass Sie sich eine Freistellungsbescheinigung von der Körperschaftssteuer vorlegen lassen. Neben Geldspenden erkennt das Finanzamt dabei auch Sachspenden an, wie etwa einen alten Volleyball für den Sportverein. Hierzu sollten Sie sich als Nachweis für das Finanzamt eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen.
Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie keine Zuwendung an den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins leisten. Hierzu gehört etwa eine Zuwendung an den Basar oder die Cafeteria. Für die Höhe des Wertes ist bei gebrauchten Gegenständen der Verkaufspreis und bei neuen Gegenständen der Einkaufspreis maßgeblich. Darüber hinaus dürfen Sie für Ihre Spende keine Gegenleistung erhalten.
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