Kindergeld und Studium im Ausland
Samstag, den 26. Juni 2010 (Harald Büring)Gibt es Kindergeld auch für Kinder, die im außereuropäischen Ausland studieren? Zumindest für solche, die sich vor dem Beginn ihres Studiums immer in Deutschland aufgehalten haben?
Eltern, deren Kinder sich an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) einen Studienplatz suchen, bekommen normalerweise weiterhin Kindergeld.
Anders sieht das jedoch bei einem Studium außerhalb der EU aus. Hier steht Ihnen höchstens dann Kindergeld zu, soweit sich Ihr Kind häufig und lang genug an seinem Wohnsitz in Deutschland aufhält. Am besten hält es sich dort jedes Jahr für einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten auf. Ansonsten könnte es Probleme mit dem Kindergeld geben. Dabei kann sich dieser Wohnsitz auch im Elternhaus befinden.
Leider kommen Sie auch nicht günstiger dabei weg, soweit sich Ihr Kind vor seinem Studium ausschließlich in Deutschland aufgehalten hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Aktenzeichen des Urteils lautet: III R 52/09.
Pech für Eltern, deren Kinder auch die ausbildungsfreien Zeiten fürs Studium im Ausland nutzen wollen – oder um Land und Leute kennen zu lernen.
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