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Kindergeld und Zivildienst

Donnerstag, den 17. Juni 2010 (Harald Büring)

Wie lange gibt es Kindergeld während einer Ausbildung nach Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes, soweit dieser nicht am Ersten des Monats begonnen hat?

© Mellimage - Fotolia.com

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Normalerweise erhalten Eltern für volljährige Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, nicht zeitlos Kindergeld. Kindergeld wird gewöhnlich maximal so lange zugesprochen, bis es 25 Jahre alt geworden sind. Das ist für viele Eltern ärgerlich, weil sich – zumindest ein Studium – meistens längere Zeit hinzieht. Hinzu kommt, dass heutzutage in vielen Bundesländern Studiengebühren entrichtet werden müssen.

Soweit das Kind Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, sieht die Situation etwas anders aus. Hier verlängert sich der Bezugszeitraum um die abgeleistete Dienstzeit. Das gilt auch dann, soweit nicht der Dienst  am Ersten des Monats begonnen hat. Dem steht nicht entgegen, dass die Eltern hier für den ersten Monat noch Kindergeld erhalten haben. Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof klargestellt. Das Aktenzeichen dieser Entscheidung lautet: III R 4/10.

Eltern behinderter Kinder können unter Umständen ungeachtet dieser Altersgrenze so lange Kindergeld erhalten, bis die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist.


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