Rundfunkgebühren für PC – Interessante Neuigkeiten
Mittwoch, den 26. November 2008 (Harald Büring)Es wird immer fragwürdiger, ob die GEZ von Privatleuten und Unternehmern Rundfunkgebühren für die berufliche Nutzung von ihrem PC mit Internetanschluss verlangen darf.
Die GEZ will bekanntlich seit dem 01.01.2007 für beruflich genutzte PCs Rundfunkgebühren kassieren. Immer mehr Verwaltungsgerichte sprechen sich jedoch dagegen aus – bis auf das Verwaltungsgericht Ansbach. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dies bei dem PC einer Anwaltskanzlei für rechtswidrig erklärt (Az. 1 K 496/08.KO). Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein Kleinunternehmer mit einem PC in seinem häuslichen Arbeitszimmer nicht herangezogen werden darf, wenn auf dem gleichen Grundstück ein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät zum Empfang bereit gehalten wird (Az. 4 A 149/07). Das Verwaltungsgericht Münster hat die PC-Rundfunkgebühr dann für rechtswidrig erklärt, wenn ein privater PC-Nutzer in seinem Haushalt über kein herkömmliches Rundfunkgerät verfügt und er seinem Computer nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen benutzt (Az. 7 K 1473/07).
Allerdings wurden gegen alle drei Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt.
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