31. Mai ist die Frist für die Steuererklärung 2009
Montag, den 24. Mai 2010 (Bastian Stein)Am 31. Mai endet sie Abgabefrist der Steuererklärung 2009. Viele sind verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Noch mehr bietet sie Chancen zur Steuerersparnis.
Es wird Zeit sich zu beeilen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V weist auf die Frist am 31. Mai hin. Bis dahin können die Einkommensteuererklärung 2009 abgegeben werden.
Serviceorientiert, wie die Verwaltung mittlerweile ist, versenden die Finanzämter schon im Juni Erinnerung an die säumigen Steuerpflichtigen. Aber darauf sollten sie sich nicht verlassen. Schell wird ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer fällig. Bleiben sie säumig, kassieren sie darüber hinaus möglicherweise ein Schätzungsbescheid, bei dem die Einkünfte großzügig bemessen werden dürfen. Es wird also doppelt teuer. Hinzu kommt, dass auffällige Steuerpflichtige im Rahmen des automatischen Risikomanagements der Finanzverwaltung häufiger genauer geprüft werden. Soviel staatliche Aufmerksamkeit mag man doch gerne vermeiden. Bedienen sie sich der Hilfe eines Steuerberaters können sie sich etwas Zeit lassen. Im dem Fall kann sie die Steuererklärung auch bis zum 31. Dezember angegeben werden.
Wenn sie weitere Leistungen über 410 Euro erzielen, sind viele Arbeitnehmer sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ebenso verpflichtet sind Bezieher von steuerfreien Leistungen, wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, die beim sogenannten Progressionsvorbehalt allerdings den Steuersatz erhöhen. Erklärungspflichtig sind auch ausländische Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungssteuer.
Aber denken sie nicht nur an die Pflicht, denken sie auch an die möglichen Ersparnisse einer Steuererklärung. Günstigerprüfungen, Angabe von Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen ermöglichen eine beachtliche Steuererstattung. Für freiwillige Erklärungen gilt innerhalb der Festsetzungsverjährung keine Frist.
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