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Absetzbarkeit von Gerichtskosten für ein finanzgerichtliches Verfahren

Freitag, den 21. November 2008 (Harald Büring)

Sind die Kosten für einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof als Werbungskosten abzugsfähig?

© Mikael Damkier - Fotolia.com

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Wenn Sie gegen den Fiskus einen Gerichtsprozess führen müssen, kommt eine Anerkennung der Gerichtskosten als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit nur dann infrage, soweit es in dem Verfahren um die von Ihnen erzielten Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit bzw. die Anerkennung von geltend gemachten Ausgaben als Werbungskosten geht.

Allerdings ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, ob in diesem Fall die Ausgaben tatsächlich als Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Finanzgerichte vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

Sie sollten diese Kosten trotzdem in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Sofern sie nicht im Steuerbescheid berücksichtigt werden, sollten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Dabei sollten Sie sich auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof berufen (Az. VIII R 26/08).


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