Kindergeld und BAföG
Montag, den 26. April 2010 (Harald Büring)Die BAfög-Erhöhung kann für Sie als Eltern auch von Nachteil sein. Sie müssen auf der Hut sein, damit das Kindergeld nicht gestrichen wird.
Die längst überfällige Erhöhung der Förderung Ihres studierenden Kindes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG- wird von vielen Eltern und Studenten begrüßt.
Trotzdem müssen Sie jetzt als Eltern darauf achten, dass Sie dadurch nicht den Anspruch auf das Kindergeld verlieren. Das passiert dann, soweit durch das eigene Einkünfte sowie die eigenen Bezüge des Kindes (zu denen auch das BAföG gehört) die Einkommensgrenze für einen Zuverdienst von 8.004,- Euro im Kalenderjahr 2010 überschritten wird.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass insbesondere ausbildungsbezogene Aufwendungen z.B. für Fachbücher und den lediglich für das Studium benutzen PC auf diesen Betrag angerechnet werden. Von daher sollte Ihr Kind die Belege für diese Ausgaben unbedingt sammeln.
Darüber hinaus werden bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Bezüge nur die BAföG-Zahlungen berücksichtigt, die in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses erfolgen.
Im Zweifel konsultieren Sie am besten Ihren Steuerberater, der Ihnen gute Tipps geben kann.
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