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Absetzbarkeit von Rechtsschutzversicherung

Dienstag, den 23. März 2010 (Harald Büring)

Inwieweit kann der Beitrag für eine Rechtschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

© Niceshot - Fotolia.com

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Wer eine normale Rechtsschutuversicherung abschließt, kann die Beiträge dafür nicht als Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Bei privaten Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen sind die Finanzämter dafür viel großzügiger.

Dennnoch sollten Sie nicht gleich verweifeln. Sie können unter Umständen einen Teil der Versicherungsprämie für Ihre Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Dies setzt lediglich voraus, dasss auch berufliche Risiken mit abgedeckt werden. Hiervon ist bei einem Angestellten dann auszugehen, soweit seine Versicherung auch Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. In diesem Fall müssen Sie nur den Anteil des Beitrags ermitteln, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt.

Am besten fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung schriftlich oder per E-Mail an und lassen sich eine Bescheinigung ausstellen. Notfalls ist auch eine Schätzung des beruflichen Anteils in Höhe von etwa 35% möglich.


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