Umsatzsteuer und gesunde Ernährung
Donnerstag, den 11. März 2010 (Harald Büring)Ist die Umsatzsteuer in Schulkantinen besonders günstig?
Die Schüler in Ganztagsschulen sollen sich eigentlich gesund ernähren. Dafür ist der Besuch der Schulkantine eher geeignet, weil dort gewöhnlich auf ausgewogene Kosten geachtet wird. So mancher Schüler zieht demgegenüber das Fastfood aus der benachbarten Pommesbude vor- und wird dafür auch noch belohnt.
Das Fastfood auf der Hand wird nämlich nur zu dem niedrigen Umsatzststeuersatz von 7% versteuert- es sei denn der Pommesbudenbesitzet hat an seinem Stand “Verzehreinrichtungen” in Form von Stehtischen oder sogar Stühlen bereitgestellt.
Anders jedoch beim Kantinenessen: Hier schlägt der Fiskus voll zu. Die Betreiber von Schukantinen müssen an ihn 19% Mehrwertsteuer abführen – was auf die Schüler als Kunden umgelegt wird.
Demgegenüber kommen Hoteliers gut weg- Sie brauchen von Ihren Einnahmen für Übernachtungen nur den günstigen Umsatzsteuersatz von 7% abzuführen.
Diese willkürliche Art der Besteuerung von Umsätzen ist bedenklich und muss gründlich überdacht werden. Der Staat sollte sich genau überlegen, in welchen Fällen er nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz verlangt. Zumindest sollt es für Schulkantinen eine Ausnahmeregelung geben.
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