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Studium im Ausland und Bezug von Kindergeld

Sonntag, den 7. März 2010 (Harald Büring)

Gibt es bei einem Auslandsstudium des Kindes noch Kindergeld?

© puje - Fotolia.com

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Begibt sich Ihr Kind zum Studium ins außerhalb von Europa gelegene Ausland, müssen Sie aufpassen. Unter Umständen gibt es dann kein Kindergeld mehr. Die Familienkasse darf allerdings nicht in jedem Fall das Kindergeld streichen.

Dauert das in einem außereuropäischen Land durchgeführte Auslandsstudium nicht länger als ein Jahr, sind Sie auf der sicheren Seite. Bei einem längeren Auslandsstudium bleibt Ihnen der Kindergeldanspruch nur unter der Voraussetzung erhalten, dass sich Ihr Kind nicht während der vorlesungsfreien Zeit am Studienort aufhält. Vielmehr sollte es dann in seine Unterkunft in Deutschland zurückkehren. Dabei kann es sich sowohl um eine eigene Wohnung, als auch ein eigenes Zimmer in der elterlichen Wohnung handeln. Innerhalb eines Kalenderjahres sollte es sich für einen Zeitraum von insgesamt 5 Monaten in Deutschand aufhalten. Dies sollten Sie der Familienkasse auch nachweisen können.

Falls die Familienkasse Schwierigkeiten macht, sollten Sie auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren verweisen. Das Aktenzeichen lautet: III R 52/09.


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