Kinder haften für ihre Eltern
Freitag, den 5. März 2010 (Harald Büring)Eltern müssen gegen die rechtswidrige Ablehnung von Kindergeld etwas unternehmen. Sonst sind ihre Kinder die Dummen-auch wenn sie nichts davon geahnt haben.
Wer als Eltern bei der rechtswidrige Ablehnung des Kindergeldes nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, ist selbst schuld. Er muss damit leben, dass er für den Bewilligungszeitraum ohne diese Zahlung auskommen muss, weil auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig wird.
Ärgerlich ist das jedoch für Kinder, die zu der Stellung eines eigenen Kindergeldantrages berechtigt gewesen wären, weil sie ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes haben. Das ist etwa dann der Fall, soweit die Eltern aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit keine Unterhaltszahlungen an ein auswärtig lebendes Kind leisten müssen.
Hier wird ein Antrag des Kindes auf Kindergeld – ohne Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug – abgelehnt, soweit gegen die Eltern bereits ein bestandskräftiger Ablehnungsbescheid ergangen war. Diesen muss das Kind gegen sich gelten lassen. Auch dann, wenn es davon nichts gewusst hatte.
Das hat in letzter Instanz der Bundesfinanzhof entschieden – und das anders lautende Urteil der Vorinstanz aufgehoben (Aktenzeichen III R 67/07).
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