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Aufwendungen   Ι   Einkommensteuer

Kosten für Verkehrsflugzeugführerschein

Montag, den 10. November 2008 (Harald Büring)

Sind die Aufwendungen für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerschein steuerlich absetzbar? Was ist, wenn in diesem Kurs zugleich ein Privatflugzeugführerschein absolviert wird?

© Udo Kroener - Fotolia.com

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Die Kosten für den Erwerb eines Flugzeugführerscheins sind nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn diese hinreichend berufsbezogen sind. Das ist kein Problem, wenn es sich um ein Verkehrsflugzeugführerschein handelt, weil diese zum Broterwerb dient. Demgegenüber interessiert sich das Finanzamt nicht dafür, wenn Sie Ausgaben allein für den Erwerb eines privaten Flugzeugführerscheins haben. Denn hier handelt es sich um Kosten für die private Lebensführung, die nicht als Werbungskosten anzusehen sind.

Sofern Sie eine fortlaufende Schulung absolvieren, bei der die Schulung zum Privatflugzeugführer eine unabdingbare Zwischenstufe zum Erwerb des Verkehrsflugzeugführers bildet, darf Ihnen das Finanzamt keinen Strick daraus drehen. Es muss vielmehr Ihre Ausgaben für den gesamten Kurs als Werbungskosten anerkennen. Dies hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 4/07).


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