Abzug von Unfallkosten und Verschulden
Dienstag, den 23. Februar 2010 (Harald Büring)Können auch die Aufwendungen für einen selbst verschuldeten Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden?
In den letzten Monaten sind aufgrund von Eis und Schnee besonders viele Unfälle auf Deutschlands Straßen passiert. Soweit dies auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, sind die Ausgaben hierfür normalerweise als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Sie sollten diese in Ihrer Steuererklärung zusätzlich zur Entfernungapauschale eintragen. Denn hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Ausgaben, die nicht bereits von der Entfernungapauschale abgedeckt sind. Unfallkosten sind gewöhnlich auch bei Verschulden des Steuerpflichtigen abzugsfähig.
Anders ist das unter Umständen, soweit Alkohol im Spiel ist. Denn für alkoholbedingte Fahrfehler soll der Steuerzahler nicht gerade stehen.
Sie können einmal Ihre Schäden am eigenen Fahrzeug geltend machen. Kommt dafür eine Vollkaskoversicherung auf, ist eine Selbstbeteiligung absetzbar. Wer darüber hinaus auf eine Erstattung der Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallgegners von der Kfz-Haftpflichtversicherung verzichtet, um seinen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, kann diese ebenfalls als Werbungskosten veranschlagen.
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