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Einkommensteuer

Abzug von Kosten für Automatikgetriebe in Wagen

Sonntag, den 21. Februar 2010 (Harald Büring)

Kann ein Gehbehinderter die zusätzlichen Ausgaben für den Einbau einer automatischen Gangschaltung als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen?

© sweet_caramel - Fotolia.com

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Wer aufgrund einer körperlichen Behinderung auf sein Fahrzeug angewiesen ist, braucht sich gewöhnlich nicht mit dem Pauschbetrag für Körperbehinderte zufrieden zu geben. Er kann normalerweise die von ihm zurückgelegten notwendigen Strecken mit dem für die Entfernungspauschale geltenden Pauschsatz von 0,30 € als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.Die jährliche Fahrleistung ist dabei regelmäßig auf eine Laufleistung von höchstens 15.000 km begrenzt.

Darüber hinaus werden allerdings die Ausgaben für ein Automatik-Getriebe nicht vom Fiskus anerkannt. Dies hat kürzlich das Finanzgericht Nürnberg entschieden (Az. 4 K 688/2009).

Nach Ansicht der Richter ist nur darüber hinaus eine Sonderausstattung des Wagens steuerlich abzugsfähig, die speziell auf die Bedürfnisse von  behinderten Menschen zugeschnitten ist. Daran fehlt es jedoch an einer gewöhnlichen automatischen Gangschaltung, die auch von vielen anderen Autofahrern ohne behinderungsbedingte Einschränkungen benutzt wird. Von daher wies das Gericht im vorliegenden Fall die Klage eines schwer gehbehinderten Autofahrers ab.


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