Steuersünder-Datei und Schweiz
Mittwoch, den 3. Februar 2010 (Harald Büring)Ist die harsche Kritik aus der Schweiz berechtigt?
In der Schweiz betrachtet man den vorgesehenen Kauf der CD mit den Daten von Steuersündern durch die deutsche Regierung mit Argwohn. Schließlich steht das seit Jahren zur Schweizer Tradition gehörende Benkengeheimnis zur Disposition. Die Frage nach der Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien mag gerechtfertigt sein und bei der strafrechtlichen Verwertbarkeit der Daten vor Gericht zum Problem werden.
Aber für die Schweiz stehen hier vielmehr handfeste wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel. Sie sollte als demokratischer Staat nicht länger in Kauf nehmen, dass sie durch das Kleben am Bankgeheimnis Strafttäter schützt, die im Falle einer Steuerhinterziehung größeren Ausmaßes eine harte Bestrafung verdient haben. Demgegenüber sind auch andere Länder wie die Niederländer und Österreich an einer Weitergabe dieser CD interessiert, soweit sie Daten von den jeweiligen Bürgern enthält. In diesem Staaten teilt man die Kritik der Schweizer ebenfalls nicht. Soweit die Schweiz ihr Bankengeheimnis gelockert hatte, wäre vielleicht ein Handel mit einer Steuersünder CD gar nicht nötig.
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