Steuer-Identifikationsnummer fürs Leben
Freitag, den 15. August 2008 (Harald Büring)Die Einführung der neuen Steuer-Identifikationsnummer ist gar nicht so ohne. Datenschützer und Bürgerrechtler haben gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken – und rufen zum Widerstand auf.
Seit dem 01. August 2008 versendet das Bundeszentralamt für Steuern die persönliche Steueridentifikationsnummer, die jeder Bürger von der Wiege bis zur Bahre erhält und gegenüber dem Finanzamt angeben soll. Erst einmal sind nur natürliche Personen im Bereich der Einkommenssteuer davon betroffen. Die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmer nach ähnlichem Strickmuster ist bereits geplant. Bei der Steuer-Identifikationsnummer sind der jeweiligen Ziffernfolge beim Bundeszentralamt für Steuern persönliche Daten hinterlegt wie Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort und eventuell Doktorgrad und Künstlername.
Datenschützer und Bürgerrechtler verweisen darauf, dass der Gesetzgeber – entgegen allen Beteuerungen des Bundesfinanzministeriums – nicht sichergestellt hat, dass die Steuer-Identifikationsnummer wirklich nur für steuerliche Zwecke benutzt werden darf. Dadurch wird vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt – hin zum gläsernen Bürger. Nähere interessante Informationen nebst einer Musterklage können Sie im Internetauftritt der humanistischen Union abrufen.
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