Soldaten im Auslandseinsatz und doppelte Haushaltsführung
Dienstag, den 26. Januar 2010 (Harald Büring)Können Soldaten für einen Auslandseinsatz Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Seit den neunziger Jahren befinden immer mehr Berufssoldaten der Bundewehr in Auslandseinsätzen und sind dadurch für Monate von ihrer Heimat getrennt. Zur Zeit sind es etwa 7.234 Stück. Etwa 76 mussten bisher ihr Leben dafür lassen. Einige leiden aufgrund ihrer Erlebnisse “nur” an posttraumatischen Belastungsstörungen, von denen sie mehr oder weniger gut geheilt werden können.
Ein lediger Soldat machte für einen fünfmonatigen Aufenthalt im Ausland Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend. Diese stehen ihm nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg allerdings nicht zu.
Denn Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung kann nur beanspruchen, wessen Geldbeutel auch wirklich stärker durch zusätzliche Unterkunftskosten belastet worden ist. Dies war im zugrundeliegenden Sachverhalt jedoch nicht der Fall gewesen, weil der Dienstherr die Aufwendungen für die Unterkunft übernommen und endgültig getragen hatte. Das Aktenzeichen des Urteils lautet: 9 K 9161/07.
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