Renten und Steuern
Montag, den 25. Januar 2010 (Harald Büring)Was sollten Rentner tun, damit sie wegen der zunehmenden Bestsuerung der Renten keinen unnötigen Ärger mit dem Fiskus bekommen?
Seit dem Jahr 2005 werden die Einnahmen von Rentnern immer stärker vom Fiskus besteuert-abhängig vom Eintritt ins Rentenalter. Besonders betroffen sind Rentner, die neben ihrer normalen Rente von der deutschen Rentenversicherung über zusätzliche Einnahmen verfügen. Hierzu gehört neben Einkünften etwa aus Vermietung und Verpachtung auch eine betriebliche Zusatzrente. Sie sollten vorsichtig sein.
Wer nämlich seine Steuererklärung einfach nicht abgibt, obwohl er der Steuerpflicht unterliegt, dem droht Ungemach. Im “günstigsten” Fall nur eine hohe Rückzahlung - die der Fiskus noch nach Jahren eintreiben kann - bis zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung bei vorsätzlichem Handeln. Betroffene dürfen hier kaum auf Gnade seitens des Fiskus - etwa in Form von Stundungsvereinbarungen - hoffen.
Wer nicht bereits zu Steuerzahlungen herangezogen wird, sollte am besten beim Finanzamt die Nichtveranlagung beantragen. Das Finanzamt stellt ihm dann im günstigsten Fall eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Dieser Antrag muss dann alle drei Jahre wiederholt werden.
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