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Alkopopsteuer

Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (Harald Büring)

Durfte der Gesetzgeber eine Alkopopsteuer einführen?

© AlienCat - Fotolia.com

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Der Genuss von Alkopops ist vor allem bei jüngeren Menschen immer mehr in Mode gekommen. Oft mit schlimmen Folgen, weil die Gefahren leicht unterschätzt werden. Das kommt, dadurch dass diese Getränke wie harmlose Limonade aussehen- es in Wirklichkeit aber in sich haben.

Der Gesetzgeber hat daher bereits im Jahr 2004 eine Alkopopsteuer eingeführt ist, die höher ist als dieBranntweinsteuer. Darüber hinaus ist die Abgabe dieser berauschenden Getränke an Jugendliche verboten. Die Hersteller mussten dies auch auf den Flaschen angeben.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu in einem vorläufigen Verfahren entschieden, dass gegen die Erhebung diese Steuer auf Alkopops keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen (Az. 4 V 481/05 A (VAP)). Hierdurch hat der Gesetzgeber nach Ansicht der Richter wegen der oben aufgezeigten Gefahren weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen die Berufsfreiheit verstoßen.


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