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Absetzbarkeit von Mautgebühren

Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (Harald Büring)

Inwieweit können Autofahrer die Aufwendungen für Mautgebühren auf dem der Strecke zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen?

 © sweet_caramel - Fotolia.com

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Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für Mautgebühren auf der Strecke zu seiner Arbeitsstelle normalerweise nicht als Werbungskosten absetzen. Dies gilt jedenfalls, soweit er dabei seinen PKW benutzt und die Maut nicht durch die Benutzung einer Fähre entsteht. Denn hier sind die gewöhnlichen Aufwendungen für die Straßennutzung – ebenso wie etwa anfallende Gebühren für einen Parkplatz oder eine Garage – bereits durch die Entfernungspauschale abgedeckt. Dies hat das schleswig-holsteinische Finanzgericht entschieden (Az. 2 K 386/07).

Anders ist das nur, soweit die Mautgebühren unverhältnismäßig hoch sind. Hier kann der Autofahrer die Mautkosten als Werbungskosten veranschlagen. Dies haben die Richter jedoch im zugrundeliegenden Sachverhalt verneint. Dort musste der betroffene Autofahrer eine Tunnelmaut von jeweils etwa einem Euro bezahlen. So etwas ist nach Ansicht der Richter noch zumutbar.


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