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Krankheitskosten als Werbungskosten

Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (Harald Büring)

Inwieweit können Aufwendungen für die Behandlung einer Erkrankung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

© burnhead - Fotolia.com

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Soweit Sie erkranken und Ihre Krankenkasse die Kosten für Behandlung und Medikamamente übernimmt, können Sie diese normalerweise nicht als Werbungskosten, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies hat den Nachteil, dass Sie einen Großteil Ihrer Kosten selbst tragen müssen. Das Finanzamt erkennt nämlich die Aufwendungen nur in dem Umfang an, soweit diese den zumutbaren Eigenanteil übersteigen.

Besser haben Sie es, soweit Sie auf dem direkten Weg zu ihrer Arbeitssstelle oder im Betrieb erkranken. Hier kommt  der jeweilige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihre Behandlungskosten auf, soweit es sich dabei um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt . Soweit in diesem Fall bestimmte Ausgaben nicht übernommen werden, muss das Finanzamt diese als Werbungskosten anerkennen. Denn hier ist der notwendige berufliche Bezug gegeben.

Sie sollten unbedingt drauf achten, dass Arbeitsunfälle oder wegeunfälle dem Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich gemeldet werden.


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