Golfclub und Steuererklärung
Mittwoch, den 30. Dezember 2009 (Harald Büring)Sind die Beiträge für den Golfclub oder den Tennissverein zwecke Knüpfung beruflicher Kontakte als Werbungskosten abzugsfähig?
In manchen Berufen läuft die berufliche Kontaktpflege nicht nur über herkömmliche Wege, sondern auch durch eine Mitgliedschaft in Golfvereinen oder im Tennisverein. Hier kann man sich in einem ungezwungeneren Rahmen über berufliche Inhalte austauschen, als in irgendwelchen Fachorganisationen.
Der Nachteil ist allerdings, dass man nur die Beiträge für die Interessensvertretung des jeweiligen Berufsstandes als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Denn nur hier besteht der erforderliche Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit. Das sind etwa Ärztekammern, Industrie- und Handelskammern und Gewerkschaften für Arbeitnehmer.
Geht es hingegen auch um die gesellschaftliche Reputation – wie etwa bei einem Golfclub oder einem Tennisclub – stellen die Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag mangels eindeutigem beruflichen Bezug keine Werbungskosten dar.
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