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Umsatzsteuer

Aknebehandlung und Umsatzsteuer

Dienstag, den 29. Dezember 2009 (Harald Büring)

Muss für eine Aknebehandlung durch eine Kosmetikerin Umsatzsteuer entrichtet werden?

© Pixel - Fotolia.com

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Wird eine Aknebehandlung durch einen Arzt durchgeführt wird, bezahlt das normalerweise die Krankenkasse. Privatversicherte werden erst mal zur Kasse gebeten – aber Sie brauchen keine Umsatzsteuer zu bezahlen.

Anders sieht es aus bei einer Aknebehandlung aus, die durch eine Kosmetikerin (Linktipp: Kosmetik in Frechen) erfolgt ist. Hierbei handelt es sich normalerweise um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Dies gilt aber nicht unbedingt, soweit die Kosmetikerin hierzu durch einen Arzt beauftragt worden ist, die
Behandlung unter ärztlicher Aufsicht durchführt und die Abrechnung über den Arzt läuft. Dieser rechnete im
zugrundeliegenden Fall wiederum mit der privaten Krankenversicherung des Patienten ab und bekam von dieser die Kosten für die Behandlung erstattet. Als Besonderheit kam hinzu, dass die Kosmetikerin eine Zusatzausbildung in Dermatolologie absolviert hatte. Aufgrund dieser besonderen Umstände handelte es sich hier nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz um eine umsatzststeuerfreie Heilbehandlung (Az. 6 K 2763/07).


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