Weitere Entscheidung zum Solidaritätszuschlag
Samstag, den 26. Dezember 2009 (Harald Büring)Ein weiteres Finanzgericht hat sich damit beschäftigt, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist. Mit gegenteiligem Ergebnis. Steuerzahler sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen.
Nachdem das niedersächsische Finanzgericht mit überzeugenden Argumenten von der Verfassungwidrigkeit des Solidaritätszuschlages für den Veranlagungszeitraum 2007 ausgeht und daher das Bundesverfassungsgericht angerufen hat (Aktenzeichen 7 K 143/08) – sehen die Kollegen aus dem beschaulichen Münster den Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß an. Die Richter des Finanzgerichtes
Münster haben allerdings in ihrem Urteil (Aktenzeichen 1 K 4077/08 E) die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Als Steuerzahler sollten Sie sich nicht durch das Urteil aus Münster verunsichern lassen und gegen einen Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk – wenn noch rechtzeitig möglich – Einspruch einlegen. Denn das Bundesverfassungsgericht wird aufgrund der Entscheidung des niedersächsichen Finanzgerichtes auf jeden Fall abschließend darüber befinden, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist oder nicht.
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