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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Rückenschule

Samstag, den 19. Dezember 2009 (Harald Büring)

Muss an den Lehrer einer Rückschule Umsatzsteuer bezahlt werden?

© Pixel - Fotolia.com

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Wer eine Rückenschullehrerin aufsucht, muss normalerweise an diese Umsatzsteuer bezahlen.

Das hängt damit zusammen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung wegen einer Tätigkeit in einem arztähnlichen Beruf nur dann infrage, soweit der betreffende Unternehmer nicht über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Diese wird nicht durch den Abschluss einer Ausbildung als Rückenschullehrer vermittelt. Das Gleiche gilt auch dann, wenn er ein Studium als Diplom-Sportlehrer abgeschlossen hat.

Etwas anderes gilt nur, soweit  die erbrachten Leistungen in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkasse aufgenommen wird oder der Beruf zum Rückenschullehrer /Diplom-Sportlehrer eine berufsrechtliche Regelung erfahren hat. Das ist jedoch bislang nicht der Fall (FG Münster Az. 15 K 393/04 U, AO).


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