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Kindergeld bei arbeitslosem Kind und unzuständige Arbeitsagentur

Samstag, den 12. Dezember 2009 (Harald Büring)

Ein arbeitsloses Kind muss sich bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden. Sonst gibt es trotz intensiver Stellensuche kein Kindergeld.

© bilderbox - Fotolia.com

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Eltern eines volljährigen arbeitslosen Kindes bis zum 21. Lebensjahr können Kindergeld erhalten, auch wenn dieses keine Berufsausbildung durchläuft.

Dies setzt  einmal voraus, dass sich dieses auch wirklich um einen Arbeitsplatz bemüht. Es sollte sich nicht auf Stellenangebote bewerben, sondern auch von sich aus Betriebe anschreiben. Eine Bewerbung innerhalb von mehreren Monaten reicht nicht aus. Es muss dabei seine Bemühungen auch dokumentieren kann z.B. durch die Vorlage von Absagen.

Zunächst aber ist wichtig, dass Ihr Kind nach Eintritt der Arbeitslosigkeit umgehend beim Arbeitsvermittler der für ihn örtlich zuständigen Arbeitsagentur persönlich vorspricht. Das Aufsuchen einer anderen Arbeitsagentur reicht nicht aus.

In diesem Fall verlieren Sie auf jeden Fall dann Ihren Anspruch auf das Kindergeld, wenn der Arbeitsvermittler Ihr Kind vergeblich zur Vorsprache bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur auffordert. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden (Az. 11 K 245/08).


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