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2009   Ι   Einkommensteuer   Ι   Einspruch   Ι   Solidaritätszuschlag

Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag

Montag, den 30. November 2009 (Ralf Müller von Baczko)

Am 25.11.2009 haben die Hannoveraner Richter der Steuerpolitik erneut einen Strich durch die Rechnung gemacht und den Solidarzuschlag für möglicherweise verfassungswidrig erklärt. Worum geht es dabei?

!! Aus aktuellem Anlass: Musterdokument, um Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag zu erheben !!

Hannover! Die Stadt sollte sich jeder steuerpolitisch interessierte Bürger merken. Hier werden gelegentlich weitreichendere Entscheidungen getroffen als im mutlosen Berlin oder kompetenzlosen Brüssel. Schon 2007 erklärte das Finanzgericht die Kürzung der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, für verfassungswidrig. Am 25.11.2009 haben die Hannoveraner Richter der Steuerpolitik erneut einen Strich durch die Rechnung gemacht und den Solidarzuschlag für möglicherweise verfassungswidrig erklärt. Worum geht es dabei?

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Davon zu unterscheiden ist der Solidarpakt, ein Instrument des Länderfinanzausgleichs. Das Aufkommen des Zuschlages steht allein dem Bund zu, dies ermöglicht das Ergänzungsabgabegesetz von 1967. Weil damit die Steuerkraft der Bundesländer gemildert wird und diese im dem Fall kein Mitspracherecht durch den Bundesrat besitzen, dürfen nur zeitweilige Bedarfsspitzen mit Ergänzungsabgaben finanziert werden. Diese Bedarfsspitze besteht seit 1991 (mit Pause von 1992 bis 1994) in den Kosten der deutschen Einheit, bei der Einführung auch in den Kosten des Golfkrieges und sonstige Transformationskosten.

Derzeit beträgt der 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, sowohl in Ost- wie in Westdeutschland. Er wird erst erhoben, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer 972,00 € (bzw. 1.944,00 € bei Zusammenveranlagung) übersteigt. Dieses Jahr spült der Solidaritätszuschlag ca. 12 Milliarden Euro in die Bundeskassen. Dreimal mehr als die umstrittene Erbschaftssteuer.

Das rechtliche Problem des Zuschlages sehen die Finanzrichter darin, dass mit dem Solidaritätszuschlag längst nicht mehr eine Bedarfsspitze abgedeckt wird. Die Kosten der deutschen Einheit erzeugen einen „langfristigen Bedarf“, und langfristig darf eine de-facto Einkommenssteuererhöhung nicht ohne Beteiligung der Länder den Weg einer Ergänzungsabgabe gewählt gehen. An der Auflösung dieser verschlungenen Formen der Kompetenzmischung haben sich schon zwei Föderalismuskommissionen verschlissen.

Die Aussicht auf ein Ende des Solidarzuschlages freut auch jeden ordnungspolitisch orientierten Bürger. Neben Gesetzgebungsstreitigkeiten gibt es auch massive inhaltliche Kritik am Solidaritätszuschlag.

Erstens: Allein das Wort Solidarität suggeriert den Bürgern, dass sie einen freiwilligen Beitrag zum Aufbau Ost leisteten. Steuern sind allerdings immer Zwangsabgaben. Weiterhin ist besitzt der Begriff eine moralische Dimension. Keiner ist gegen Solidarität. Wie wäre es mit einem Freiheitszuschlag? Oder Gerechtigkeitszuschlag? Ein Rütteln an dem Zuschlag hat schon jeden Politiker in den Augen der Öffentlichkeit in die Niederungen des Ost-West-Gegensatzes gerückt, gleichgültig der Vernunft der Argumente. Ob der normative Anspruch des Zuschlages eingehalten wird ist aber mehr als fraglich, denn…

Zweitens: Die eingenommenen Mittel sind nicht zweckgebunden, sondern fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Ob damit der Kosten der deutschen Einheit getragen oder Bundeswehreinsätze und Rentenkassenzuschüsse finanziert werden ist unüberprüfbar.

Drittens: Die Einkommen- und Körperschaftsteuersätze werden systematisch zu niedrig ausgewiesen. So zahlen Topverdiener nicht 45, sondern 47,5 Prozent Spitzensteuersatz, und die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt tatsächlich 26,4 und nicht 25 Prozent. Transparenz adé.

Inhaltlich wird der Solidarzuschlages seiner semantischen Herkunft (lat: solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) alles andere als gerecht.

Wie sieht die Zukunft des Solidarzuschlages aus? Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Fall für eine konkrete Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Dessen Entscheidung darüber bleibt abzuwarten. Der Bundesinnenminister hält derzeit trotz der richterlichen Kritik an der Abgabe fest.

Damit wird schon angedeutet, dass auch im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung gegen den Zuschlag Steuerzahler nicht mit einer Entlastung rechnen können.  Der Zuschlag müsste wohl schrittweise in die normale Einkommenssteuer integriert werden, denn der Bund kann weitere Milliardenlöcher nicht verkraften. Aber selbst diese Lösung wäre weitaus ehrlicher und transparenter als die jetzige Regelung.

Ein anderes Szenario besteht darin, dass die Regierung die Abschaffung des Zuschlages in ihre derzeitige Agenda mit aufnimmt. Das Versprechen der Steuerentlastung könnte mit der Abschaffung einer unsinnigen Abgabe beginnen, an dessen korrekte Verwendung die Bevölkerung längst nicht mehr glaubt. Die Abschaffung wäre überdies einfacher umzusetzen als die bisher geplanten Steuerentlastungen. Kein Landesfürst könnte dies verhindert.

Ob man der Regierung soviel Entschlusskraft zutraut oder nicht, man darf sich darauf verlassen, dass in den kommenden Koalitionsgesprächen und Fraktionssitzungen die Köpfe rauchen werden.


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