Kindergeld für volljähriges Kind mit schwerer Behinderung
Sonntag, den 29. November 2009 (Harald Büring)Steht den Eltern eines volljähren und infolge einer Behinderung pflegebedürftigen Kindes Kindergeld zu?
Für volljährige Kinder mit schwerer Behinderung erhalten Sie unter Umständen unabhängig vom Alter Kindergeld. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass die Behinderung vor Eintritt des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Darüber hinaus darf Ihr Kind aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten.
Inwieweit die Bezüge des Kindes – etwa in Form einer Rente und von Pflegegeld – ausreichend sind, richtet sich nach dem behinderungsbedingten Mehrbedarf des Kindes. Das bedeutet, dass bei einem pflegebedürftigen Kind auch die Aufwendungen für einen ambulanten Pflegedienst bersücksichtigt werden müssen. Soweit die Eltern es selbst pflegen, dürfen sie gleichwohl die Kosten für einen solchen Dienst ansetzen. Dies hat das hessische Finanzgericht entschieden (5 K 1938/07).
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