Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Solidaritätszuschlag

Erneut Klage gegen Solidaritätszuschlag

Donnerstag, den 12. November 2009 (Harald Büring)

Darf der Solidaritätszuschlag immer noch erhoben werden?

© Studio Pookini - Fotolia.com

© Studio Pookini - Fotolia.com

!! Aus aktuellem Anlass: Musterdokument, um Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag zu erheben !!

Bereits seit vielen Jahren wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Dabei handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe, die vom Steuerzahler in Höhe von 5,5% der anfallenden Einkommenssteuer sowie Körperschaftssteuer  zu entrichten ist.

Ein betroffener Bürger ging  gegen die Festsetzung des Solis in seinem Steuerbescheid vor und erhob dagegen Klage. Diese ist vor dem niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und wird bald verhandelt werden.

Konkret ging es um den Veranlagungszeitraum 2007. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof durfte der  Solidaritätszuschlag im Jahre 2002 erhoben werden. Diese Rechtsprechung wird auch durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, der für diesen Zeitraum eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Der einseitige Erhebung des Solidaritätszuschlages wird  immer fragwürdiger. Das kommt auch daher, weil es auch viele ärmere Regionen im Westen von Deutschland gibt, die dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Außerdem sollte der Soli nur vorübergehend erhoben werden.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Solidaritätszuschlag und Einspruch
  2. Klage per E-Mail
  3. Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Bundestagswahl
  4. Die Pendlerpauschale und ihre Ungereimtheiten
  5. Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
  6. Solidaritätszuschlag
  7. Klage per Fax und Unterschrift



Einen Kommentar schreiben