Kindergeld bei Haushaltwechsel des Kindes
Freitag, den 6. November 2009 (Harald Büring)Wer bekommt das Kindergeld bei einem Aufenthalt des Kindes beim anderen Elternteil für die Dauer von sieben Wochen?
Bei getrennt lebenden Eltern bekommt das Elternteil das Kindergeld, welches das Kind dauerhaft in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dieses muss ja auch für Kost und Logis aufkommen.
Soweit das Kind dauerhaft zum anderen Elternteil zieht, steht diesem das Kindergeld zu. Das gilt allerdings nicht im Falle eines Besuches oder eines anderen vorübergehenden Aufenthaltes beim anderen Elternteil.
Ist der Aufenthalt von vornherein auf sieben Wochen begrenzt, so spricht das nicht für einen dauerhaften Wechsel. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Umzug spontan aufgrund eines Streites erfolgt ist. Für einen dauerhaften Wechsel spricht hingegen, dass das Kind aufgrund reiflicher Überlegung zum anderen Elternteil gezogen ist. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az. 10 K 1150/07).
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