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Kindergeld und Beiträge an Versorgungsanstalt

Freitag, den 30. Oktober 2009 (Harald Büring)

Müssen die Beiträge des Kindes für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder einkommensmindernd bei der Ermittlung des zulässigen Einkommens fürs Kindergeld berücksichtigt werden?

© Mellimage - Fotolia.com

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Für volljährige Kinder erhalten die Eltern normalerweise nur Kindergeld, soweit diese noch nicht 25 Jahre alt sind und ihr Einkommen nicht zu hoch ist. Es darf nicht den Grenzwert von derzeit 8.004 ,- Euro im Kalenderjahr überschreiten.

Hierbei wirken sich u.a. neben den Ausbildungskosten und den Beiträgen für die gesetzliche Sozialversicherung auch der Arbeitnehmeranteil für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einkommensmindernd aus. Dies hat das kürzlich das Finanzgericht Köln entschieden (Az. 5 K 1568/07).

Die Vergleichbarkeit zu den abzugsfähigen Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ergibt sich daraus, dass es sich für das Kind um eine Pflichtversicherung handelt. Das Gericht hat gegen sein Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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