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Kindergeld und eigenes Einkommen des Kindes

Mittwoch, den 29. Oktober 2008 (Harald Büring)

Sollen Eltern leer ausgehen, bloß weil Ihr volljähriges Kind einen Euro zuviel verdient?

(c) Name - fotolia.de

Wenn Ihr Kind 18 Jahre oder älter ist erhalten Sie Kindergeld nur noch in bestimmten Fällen. Insbesondere haben Sie dann einen Anspruch, wenn es eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Allerdings darf es dabei den Grenzbetrag von 7.680,- Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten, weil Ihnen sonst das Kindergeld vollständig gestrichen wird. Selbst bei einem geringfügigen Überschreiten durch sein Einkommen und darüber hinaus erhaltene Bezüge (wie z.B. Wohngeld) kennt das Finanzamt keine Gnade und bekommt dabei noch Rückendeckung vom Bundesfinanzhof.

Hiergegen haben allerdings betroffene Eltern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1874/08 eingelegt. Als Betroffener sollten Sie daher gegen einen ablehnenden Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das laufende Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Darüber hinaus sollten Sie sich eingehend darüber informieren, welche Ausgaben Ihres Kindes bei der Berechnung des Grenzbetrages einkommensmindernd berücksichtigt werden müssen und diese auch vollständig in Ihrer Steuererklärung – oder spätestens in Ihrem Einspruch – angeben. Hierzu gehören vor allem Werbungskosten/Ausbildungskosten, Betriebsausgaben, Beiträge des Kindes zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung sowie sein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung.


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