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Altersabsenkung beim Kindergeld und Härtefall

Freitag, den 16. Oktober 2009 (Harald Büring)

Ist die Altersabsenkung beim Kindergeld auch für Härtefälle tragbar?

Die im Jahr 2006 von der großen Koalition beschlossene und seit 2007 eingeführte Altersabsenkung des Kindergeldes auf die Vollendung des 25. Lebensjahres hat besonders Familien mit mehreren studierenden Kindern getroffen. So auch in einem Fall: Dort mussten die Eltern im Jahre 2006 damit fertig werden, dass sie aufgrund der Altersabsenkung im nachfolgenden Kalenderjahr kein Kindergeld mehr für zwei studierende Zwillinge erhielt. Bereits dadurch standen monatlich

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etwa 711 ,- Euro weniger Geld für die Haushaltskasse zur Verfügung. Darüber hinaus gab es für ein drittes Kind ab dem Jahr 2009 kein Kindergeld mehr.

Die Richter des Finanzgerichtes Düsseldorf sind trotzdem der Ansicht, dass die Absenkung des Kindergeldes auch in derartigen Härtefällen mit der Verfassung vereinbar ist.

Und das mit einer ähnlichen abenteuerlichen Begründung wie bereits das niedersächsische Finanzgericht in einer vorangegangenen Entscheidung. Die Richter argumentieren u.a. damit, dass es an einem schutzwürdigen Vertrauen der Eltern fehle. Nicht sie, sondern alleine ihre Kinder würden darüber befinden, inwieweit ein Studium durchgeführt werde.

Eine wenig überzeugende Begründung, weil studierende Kinder ungern ihren Eltern zur Last fallen bzw. nunmehr noch stärker auf das Jobben angewiesen sind.

Darüber hinaus sei nach Ansicht des Gerichtes die Altersabsenkung auch als kleine Motivationsspritze für die studierenden Kinder anzusehen. Wenigstens ließ das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof zu (Az. 3 K 480/09 Kg). Vermutlich wird erst das Bundesverfassungsgericht darüber abschließend entscheiden.


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