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Kindergeld und Berufsausbildung

Mittwoch, den 7. Oktober 2009 (Harald Büring)

Der Begriff der Berufsausbildung bezieht sich nicht nur herkömmliche Bildungswege und Berufe. Vielmehr kann z.B. auch die Ausbildung zum buddhistischen Meditationslehrer drunter fallen.

© Natalia Bratslavsky - Fotolia.com

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Für volljährige Kinder gibt es gewöhnlich nur Kindergeld, soweit diese eine Berufsausbildung absolvieren. Darunter fallen zunächst einmal anerkannte Ausbildungen im beruflichen Bereich. Darüber hinaus werden auch Studiengänge erfasst, die von Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden.

Das Finanzamt muss unter Umständen aber auch Maßnahmen anerkennen, die außerhalb eines fest umrissenen Bildungsweg durchgeführt werden.

Hierzu rechnete das Finanzgericht München im zugrundeliegenden Fall eine Ausbildung von drei Jahren zum „Instructor“ für Meditation und buddhistische Philosophie. Dafür gab es dann nach Abschluss der Ausbildung ein Zertifikat. Wichtig ist, dass es hierbei um den Aufbau einer beruflichen Existenz geht und nicht um irgendein Freizeitvergnügen (Az. 10 K 1309/08).


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