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Kindergeld und Auslandsstudium

Montag, den 5. Oktober 2009 (Harald Büring)

Gibt es Kindergeld auch bei einem Studium des Kindes im Ausland?

© Natalia Bratslavsky - Fotolia.com

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Soweit Kinder außerhalb der EU ein Studium absolvieren, müssen Sie unter Umständen um Ihren Kindergeldanspruch kämpfen. Denn Sie erhalten dann nur solange Kindergeld, wie Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen beibehält.

Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn Ihr Kind sich bereits zu Beginn nur befristet im Ausland aufhalten möchte. Darüber hinaus muss es jederzeit in „sein“ Refugium bei den Eltern zurückkehren können. Sie dürfen dies also nicht anderweitig nutzen. Wichtig ist, dass das Kind dann auch ab und zu sich im Haushalt der Eltern aufhält und nicht jahrelang abwesend ist. Es sollte dann möglichst regelmäßig zu Ihnen kommen (z.B. während der vorlesungsfreien Zeit). Dann darf das Finanzamt nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichtes München nicht einfach das Kindergeld streichen (Az. 10 K 3104/07). Im vorliegenden Fall musste das Kind während der Semesterferien nach Hause fahren, weil das Studentenwohnheim in diesem Zeitraum geschlossen war.


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