Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Ausland   Ι   Rentner   Ι   Riester   Ι   Umzug

Riester-Rente bei Umzug ins Ausland

Mittwoch, den 30. September 2009 (Harald Büring)

Müssen Rentner die im Zuge der Riester-Rente erhaltene Förderung bei einem Umzug ins EU-Ausland zurück bezahlen? Hierzu gibt es eine wichtige Entscheidung des europäischen Gerichtshofes.

© bilderbox - Fotolia.com

© bilderbox - Fotolia.com

Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung der Riester-Rente sollten die Bezieher bei Eintritt ins Rentenalter besser in Deutschland wohnen bleiben. Sonst mussten sie die im Rahmen der Riester Förderung erhaltenen staatlichen Zulagen zurück zahlen.

Für betroffene Rentner gibt es jedoch einen Grund zur Freude: Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 10.09.2009 u.a. entschieden, dass diese Vorschrift gegen europäisches Recht verstößt (Az. C-269/07). Dies ergibt sich daraus, dass auf diese Weise viele Ruheständler dazu gebracht werden sollen, ihren Lebensabend in Deutschland zu verbringen. Der deutsche Gesetzgeber muss nunmehr die Gesetze entsprechend ändern.

Gegen Rückzahlungsbescheide sollten betroffene Rentner im Wege des Einspruches vorgehen und auf diese Entscheidung verweisen.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland
  2. Abzug von deutschen Krankenversicherungsbeiträgen in Polen
  3. Darlehen des Ehegatten für Rente
  4. Besteuerung von nebenberuflicher Dozententätigkeit
  5. Unterhalt für Angehörige im Ausland
  6. Amnestie bei Rentnern wegen Steuerschulden
  7. Übernachtungspauschale Ausland und Nachweis



Einen Kommentar schreiben