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Kosten für Studium nach Ausbildung

Sonntag, den 20. September 2009 (Harald Büring)

Stellen die Kosten für ein Studium nach Absolvierung einer Ausbildung stets Werbungskosten dar?

© puje - Fotolia.com

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Wer ein Erststudium vor seiner Ausbildung abschließt, für den hat der Gesetzgeber  den Abzug seiner Aufwendungen als Werbungskosten gestrichen. Er muss sich daher mit dem Abzug seiner Kosten als Sonderausgaben begnügen. Allerdings ist von den Gerichten bisher noch nicht abschließend geklärt, ob dieser Ausschluss rechtswidrig ist.

Demgegenüber können diejenigen Studenten erleichtert sein, die nach ihrer Ausbildung ein Erstudium aufgenommen hat. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass auch in diesem Fall ein Abzug der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht kommt – und nicht nur bei Aufnahme eines Zweitstudiums (VI R 14/07).

Maßgeblich ist, dass es sich bei dem erstmaligen Studium hier um eine weitere Ausbildung handelt. Derjenige, der bereits eine Ausbildung absolviert hat ist immer zum Werbungskostenabzug berechtigt. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei der zweiten Ausbildung um eine gewöhnliche Berufsausbildung oder ein Studium handelt. Wichtig ist hier nur, dass das gewählte Studium auch konkret auf den angestrebten Beruf vorbereitet und nicht ins Blaue hin erfolgt – oder um private Interessen zu befriedigen.


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