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Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer

Mittwoch, den 16. September 2009 (Harald Büring)

Durfte der Gesetzgeber den Werbungskostenabzug beim häuslichen Arbeitszimmer wirklich so radikal einschränken? Immer mehr Gerichte haben Zweifel dran.Nunmher

auch die Richter beim Bundesfinanzhof.

© Phototom - Fotolia.com

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Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2007 den Werbungskostenabzug beim häuslichen Arbeitszimmer derart eingeschränkt, das normale Arbeitnehmer kaum noch eine Chance auf steuerliche Anerkennung haben. Dieses muss nämlich den Mittelpunkt der häuslichen Tätigkeit bilden. Selbst für Lehrer, die in ihren Schulen über keine  Rückzugsmöglichkeit haben, ist der Werbungskostenabzug  gestrichen. Dies sollten Sie sich jedoch nicht gefallen lassen und anfallende Kosten auf jeden Fall in Ihre Steuererklärung eintragen.

Nicht nur das niedersächsische Finanzgericht, sondern neuerdings auch der Bundesfinanzhof haben Zweifel daran, dass diese Neuregelung verfassungsmäßig ist. Der Bundesfinanzhof hat diese Zweifel in einem vorläufigen Verfahren geäussert und durch einstweilige Anordnung entschieden, dass das Finanzamt die Freibeträge eines Lehrerehepaares auf deren Lohnsteuerkarte eintragen muss (Az. VI B 69/09).

Abzuwarten bleibt, wie der Bundesfinanzhof im Hauptsacheverfahren und letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden werden. DasBundesverfassungsgericht wurde bereits durch das Finanzgericht Münster in einem vergleichbaren Verfahren eingeschaltet (Az. 2 BvL 13/09).


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